Die erstmalige Feststellung eines Pflegegrades wird bei der zuständige Pflegekasse beantragt. Sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen, was Sie beachten mussen und haben alle benötigten Vordrucke für Sie.
Danach wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei Ihnen melden, um im Rahmen eines Hausbesuchs die Begutachtung durchzuführen und den Pflegegrad festzulegen.
In welchen zeitlichen Abständen eine Pflegeberatung nötig ist, hängt vom Pflegegrad ab. Beim Pflegegrad 2 oder 3 ist das halbjährlich, beim Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Für alle weiteren Fragen zu dem Thema stehe ich Ihnen gern zur Seite!
Ihre
Brigitte Kempener